Ehe­verträge

Schließen Eheleute den Bund fürs Leben, so gelten für sie die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Ehe.

Diese Vorschriften betreffen insbesondere die Bereiche Güterrecht, Unterhalt und Versorgung im Alter.

Die gesetzlichen Regelungen können durch einen Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen der Eheleute angepasst werden.

Um die unparteiische rechtliche Beratung vor Abschluss eines Ehevertrages sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung von Eheverträgen zwingend vor.

Der Notar erläutert die bestehenden Gestaltungsspielräume und berät, damit auch im Falle einer Scheidung eine faire und für beide Parteien angemessene Regelung besteht.

Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung. Daneben können durch einen Ehevertrag Vereinbarungen zur Frage des Unterhalts im Falle der Scheidung der Ehe getroffen werden sowie zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich).

Auch wenn die Eheleute bereits getrennt leben oder wenn die Ehe gescheitert ist, ist häufig der Abschluss eines Ehevertrags zur Regelung der Trennungszeit und der Scheidungsfolgen möglich und sinnvoll, zudem wesentlich günstiger als der anwaltlich begleitete Streit vor dem Familiengericht.