Handels- und Gesell­schafts­recht

Der Notar berät im Handels- und Gesellschafts­recht über die passende Gesellschafts­form, deren Vor- und Nachteile.

Er erklärt Strukturen der Personengesellschaften wie z.B. der Kommanditgesellschaft, der Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH.

Vielfach sind Gesellschaftsverträge beurkundungsbedürftig, indes helfen auch notariell entworfene, nicht beurkundungsbedürftige Gesellschaftsverträge z.B. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts späteren Streit zu vermeiden.

Handels­register­anmeldungen, die der Notar papierlos elektronisch beglaubigt vornimmt, sind stets beurkundungspflichtig.

Der Notar begleitet die Gesellschafter in Gesellschafterversammlungen, bei Anteilsverkäufen und Geschäftsführer bei späteren Änderungen, die Gesellschaften bei Unternehmensverkäufen oder deren Umwandlung in eine andere Rechtsform.

In Notarin Christina Kurre finden Sie in jedem Fall Ihren kompetenten Ansprechpartner in Molbergen.