Vorsorgevollmachten
Als Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung eines Betreuungsverfahrens bietet sich die Erteilung einer zu beurkundenden Vorsorgevollmacht an.
Jeder Erwachsene kann durch die Bestellung eines Vorsorgebevollmächtigten eine etwaige spätere Betreuung vermeiden, indem er bereits im Vorhinein einer oder mehreren vertrauenswürdigen Personen Vollmacht erteilt zur Vermögensverwaltung und Gesundheitssorge einschließlich einer Patientenverfügung, in welcher der Patient für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit im Vorhinein festlegt, ob er in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt.
Der Notar berücksichtigt bei der Gestaltung die Vorgaben und Möglichkeiten des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.