Vorsorge­vollmachten

Als Vorsorge­maßnahme zur Vermeidung eines Betreuungs­verfahrens bietet sich die Erteilung einer zu beurkundenden Vorsorge­vollmacht an.

Jeder Erwachsene kann durch die Bestellung eines Vorsorge­bevollmächtigten eine etwaige spätere Betreuung vermeiden, indem er bereits im Vorhinein einer oder mehreren vertrauenswürdigen Personen Vollmacht erteilt zur Vermögens­verwaltung und Gesundheits­sorge einschließlich einer Patienten­verfügung, in welcher der Patient für den Fall seiner Einwilligungs­unfähigkeit im Vorhinein festlegt, ob er in bestimmte Untersuchungen, Heil­behandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese untersagt.

Der Notar berücksichtigt bei der Gestaltung die Vorgaben und Möglichkeiten des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.