Rechts­beratung Landwirtschafts­recht in Oldenburg & Molbergen

Landwirtschaftsrecht und Agrarrecht - Solides Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg

Die Landwirtschaft und das moderne Agrarrecht haben sich zu einem komplexen und wichtigen Rechtsgebiet entwickelt. Durch das immer schneller voranschreitende Zusammenwachsen Europas wird sich diese Entwicklung stetig fortsetzen. Für den Rechtssuchenden aus diesem Bereich hat sich bislang die Schwierigkeit ergeben, dass viele beachtenswerte gerichtliche Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht veröffentlicht und somit oftmals keine Berücksichtigung in relevante Entscheidungsprozesse Betroffener fanden.

Zudem ist das landwirtschaftliche Umfeld seit jeher einem signifikanten Wandel unterworfen - sowie strukturell als auch arbeitsmarkt-politisch. Insbesondere die durch die EU gemeinschaftlich massgeblich geprägte Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, welche wiederum durch das nationale Agrarrecht, bzw. durch den Gesetzgeber veranlasste Sonderregelungen aufgebläht sind, schaffen für den landwirtschaftlichen Unternehmer ausgeprägte Entscheidungshemmnisse.

Des Weiteren ist der Betrieb einer landwirtschaftlichen Unternehmung in der Regel mit hohem Subventions- und entsprechendem Regelungsbedarf verbunden.

Nur ein Rechtsberater, mit fundiertem Wissen zu den einschlägigen Gesetzen, bzw. der aktuellen Gesetzeslage, kann hier klärende Rechtssicherheit schaffen.
Unabdingbar hierzu ist zudem eine möglichst detaillierte Kenntnis der landwirtschaftlichen Strukturen.

Landwirtschafts­erbrecht

Das Landwirtschafts­erbrecht befasst sich mit einem besonderen Erb­recht für Höfe und landwirt­schaftliche Betriebe. Hier sind Sonder­regelungen in Abweichung zum allgemeinen Erbrecht zu beachten. Wir beraten und gestalten die Regelung der Nachfolge im Bereich von Testamenten und Hofübergabe­verträgen und vertreten und beraten Sie in allen Fragen des Landwirtschafts­erbrechts.

Beispiel: Hofübergabe
Ein rechtzeitiger Generationswechsel ist wichtig, um die wirtschaftliche Zukunft des landwirtschaftlichen Betriebes und seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dabei ist die Altersversorgung (Altenteil) der Abgeber zu sichern. Bei den Überlegungen eines anstehenden Übergabevertrages beraten wir Sie auch notariell.

  • Gegen­stand der Hof­über­gabe
  • Der Übergabe­termin
  • Altenteil
  • Abgeltung der Abfindungs­ansprüche der weichenden Erben unter Beachtung von § 12 und § 13 der Höfe­ordnung.
  • Hof­festellungs­verfahren