Testa­mente und Erb­verträge

Für die Zeit nach dem Tode sorgen die wenigsten vor.

Es ist eine Aufgabe des Notars, sich mit Fragen der aktiven Gestaltung der Erbfolge zu befassen.

Der Notar kann in einem persönlichen Gespräch die komplexe Materie des Erbrechts erläutern und passende Lösungen anbieten.

Dabei haben notarielle Testamente und Erbverträge neben einer klaren wirksamen Erbregelung den Vorteil, dass im Regelfall ein oder mehrere kostenpflichtige Erbscheine nach dem Erbfall nicht mehr erforderlich sind.

Neben der vorsorgenden Gestaltung des Erbfalls durch Verfügungen von Todes wegen steht der Notar auch nach dem Erbfall zur Regelung von Nachlass­angelegenheiten insbesondere für Erbscheins­anträge, Erbausschlagungen und Erb­auseinander­setzungen bereit.