Immobilien­recht

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist das Immobilienrecht, der Kauf oder die Überlassung von Grundstücken, Erbbaurechten, bestehender oder aufgrund eines Bauträgervertrages noch zu errichtender Eigentumswohnungen, allerdings auch die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum.

Der Notar

  • entwirft nach den Vorstellungen der Beteiligten die Verträge unter Berücksichtigung gesetzlicher und von der Rechtsprechung entwickelter Vorgaben
  • verhandelt und erläutert diese anlässlich der Beurkundung
  • betreut die Abwicklung der Verträge
  • holt die erforderlichen Genehmigungen ein
  • unterrichtet Behörden, Finanzamt
  • stimmt mit im Grundbuch besicherten Banken die Ablösung der Kredite des Verkäufers
  • und mit den kaufpreisfinanzierenden Banken die Absicherung der Finanzierungskredite durch Grundpfandrechte zugunsten der Bank am Grundstück ab
  • er beachtet, dass der zu beurkundende Vertrag regelt, dass der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten
  • und dass der Käufer den Kaufpreis erst zahlt, wenn der Eigentumserwerb sichergestellt ist